Wenn Sie mit einem Entscheid der KESB oder des Gerichts nicht einverstanden sind, können Sie diesen mit einer sogenannten Beschwerde von einem Beschwerdegericht überprüfen lassen. Dieses Verfahren bezeichnet man auch als Rechtsmittelverfahren. In jedem Entscheid steht, welches Gericht im Kanton für die Beschwerde zuständig ist und wie viel Zeit man hat, um die Beschwerde einzureichen.
Wenn Sie einen Entscheid möchten, aber die KESB respektive das Gericht nicht handelt, können Sie mit einer Beschwerde an das Beschwerdegericht einen Entscheid verlangen (Beschwerde wegen Rechtsverweigerung).
Ein Rechtsmittelverfahren kann lange dauern und kostet Geld. Zudem kann Ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werden.
Entscheide können abgeändert werden, wenn sich die Situation geändert hat. Massnahmen dauern nur so lange wie nötig. An den nötigen Veränderungen in Ihrem Leben können Sie selbst arbeiten. Dieser Weg kann eine gute Alternative zu einer Beschwerde sein. Lassen Sie sich beraten, wo Ihre Chancen besser sind.
Falls Sie nicht einen bestimmten Entscheid der KESB ändern möchten, sondern sich über das Vorgehen der KESB oder das Verhalten eines KESB-Mitglieds beschweren möchten, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen (sogenannte Aufsichtsbeschwerde). Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, Ihren Aussagen nachzugehen. Sie haben aber keinen Anspruch auf einen Entscheid und eine Begründung. Unter Umständen werden Sie also nicht erfahren, wie die Aufsichtsbehörde reagiert hat.
Einige Kantone und Städte haben zudem Ombudsstellen oder allgemeine Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können.
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