Was kann ich machen, wenn ich mit der KESB nicht einverstanden bin?

Beschwerde gegen einen Entscheid

Wenn Sie mit einem Entscheid der KESB nicht einverstanden sind, können Sie diesen mit einer sogenannten Beschwerde von einem Gericht überprüfen lassen. Dieses Verfahren bezeichnet man auch als Rechtsmittelverfahren. In jedem Entscheid steht, welches Gericht im Kanton für die Beschwerde zuständig ist und wie viel Zeit man hat, um die Beschwerde einzureichen.

Wenn Sie einen Entscheid möchten, aber die KESB nicht handelt, können Sie mit einer Beschwerde an das Gericht einen Entscheid verlangen (Beschwerde wegen Rechtsverweigerung).

Ein Rechtsmittelverfahren kann lange dauern und kostet Geld. Zudem kann Ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen werden.

Tipp:

Entscheide können abgeändert werden, wenn sich die Situation geändert hat. Massnahmen dauern nur so lange wie nötig. An den nötigen Veränderungen in Ihrem Leben können Sie selbst arbeiten. Dieser Weg kann eine gute Alternative zu einer Beschwerde sein. Lassen Sie sich beraten, wo Ihre Chancen besser sind.

Aufsichtsbeschwerde

Falls Sie nicht einen bestimmten Entscheid der KESB ändern möchten, sondern sich über das Vorgehen der KESB oder das Verhalten eines KESB-Mitglieds beschweren möchten, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen (sogenannte Aufsichtsbeschwerde). Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, Ihren Aussagen nachzugehen. Sie haben aber keinen Anspruch auf einen Entscheid und eine Begründung. Unter Umständen werden Sie also nicht erfahren, wie die Aufsichtsbehörde reagiert hat.

Weitere Möglichkeiten

Einige Kantone und Städte haben zudem Ombudsstellen oder allgemeine Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können.

KESCHA
Dörflistrasse 50
8050 Zürich

nfkschch

Beratungen nur telefonisch
+41 44 273 96 96

Öffnungszeiten

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14.00 - 16.30 Uhr


Freitag


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