Was kann ich machen, wenn ich mit dem Beistand nicht einverstanden bin?

Meldung an die KESB

Wenn Sie mit einer Handlung des Beistands nicht einverstanden sind, können Sie die Unstimmigkeit mit dem Beistand direkt besprechen. Falls das zu keiner Lösung führt, können Sie auch eine Meldung an die KESB machen. Dies gilt auch, wenn Sie der Meinung sind, dass sich der Beistand zu wenig um Ihren Fall kümmert. In Ihrer Meldung an die KESB können Sie verlangen, dass sie einen Entscheid (schriftlich und mit Begründung) fällt, aber nur wenn es dabei um eine wichtige Frage geht. Diesen Entscheid können Sie mit einer Beschwerde von einem Gericht überprüfen lassen.

Meinungsverschiedenheiten mit dem Beistand gehören zu einer Beistandschaft dazu. Deshalb ist es wichtig, dass beide Seiten kompromissbereit sind und sich gegenseitig respektieren.

TIPP:

Versuchen Sie, eine gute Beziehung zum Beistand aufzubauen. Besprechen Sie Probleme zuerst mit ihm, bevor Sie sich an die KESB wenden.

 
 

Es ist auch wichtig zu wissen, was der Beistand darf und welche Aufgaben er hat. Beistandschaften gibt es nämlich in unterschiedlichen Formen.

Wechsel des Beistands

Die KESB kann aus wichtigen Gründen (zum Beispiel wenn die Zusammenarbeit mangels Vertrauen nicht möglich ist) einen Beistandswechsel anordnen. Sie können einen Beistandswechsel auch beantragen.

KESCHA
Dörflistrasse 50
8050 Zurich

nfkschch

Consultations by telephone only
+41 44 273 96 96

Opening hours

Monday - Thursday

09.00 - 11.30 a.m.

14.00 - 16.30


Friday


14.00 - 16.30